Übungsdienst

Regelmäßiges Training

Nach § 2 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg hat jede Gemeinde eine leistungsfähige Gemeindefeuerwehr aufzustellen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden ist es zwingend erforderlich neben den Ausbildungslehrgängen auf Kreis- und Landesebene das Gelernte im regelmäßigen Übungsbetrieb in den Einsatzabteilungen zu trainieren. Eine Ergänzung erhält das Training durch die zusätzlichen Dienste zur Vorbereitung beispielsweise auf Staffelläufe, Leistungsabzeichen und Orientierungsfahrten.

 

Positives Erfolgserlebnis

In Gruppendiensten werden Schwerpunkte behandelt und die Mannschaft wird am ersten Dienstabend zu diesem Thema eingewiesen. Die Arbeitsweise kann in kleinen Schritten eingeübt werden. Im zweiten Übungsdienst wird das Gelernte wiederholt und durch mehrmaliges Üben verfestigt. Beim dritten Dienst kann bei einer einsatzmäßig angelegten großen gemeinsamen Übung das Gelernte gezeigt werden. Mit einem positiven Erfolgserlebnis wird somit die Vorgehensweise verankert.

 

Erlangung der Ortskenntnis

Die Übungen finden im Feuerwehrhaus als auch im gesamten Gebiet der Gemeinde Amtzell sowie dem Interkommunalen Industriegebiet Geiselharz / Schauwies statt. Um Ortskenntnis zu erlangen, und um die Gegebenheiten sowie die Ansprechpartner der Amtzeller Betriebe kennenzulernen, werden Übungen auch auf Firmengeländen, in Siedlungen und auf entlegenen Höfen abgehalten. Der Übungsumfang geht von Kleingruppen über Zugübungen bis hin zu Gesamtübungen.